Handels- und Gesellschaftsrecht

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Unternehmen sowie deren rechtliche Beziehungen zu Interessengruppen. Es umfasst verschiedene rechtliche Aspekte der Unternehmensführung, von der Gründung eines neuen Unternehmens bis zur Verwaltung laufender rechtlicher Verpflichtungen, Fusionen, Übernahmen und Geschäftsabschlüsse. Das Gesellschaftsrecht umfasst auch Vorschriften zur Unternehmensführung, zu Aktionärsrechten und zu den Pflichten von Direktoren und Führungskräften.

Der kommerzielle Teil des Rechts konzentriert sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer Unternehmen beim Eingehen von Transaktionen, Partnerschaften oder Verkäufen operieren müssen. Dazu gehören Vertragsrecht, Verkaufsrecht und Vorschriften, die Handelspraktiken regeln. Das Gesellschaftsrecht umfasst auch die Einhaltung von Wertpapierrechtsvorschriften und Anforderungen an die Finanzberichterstattung, um sicherzustellen, dass Unternehmen transparent und rechtmäßig arbeiten.

Handels- und Gesellschaftsanwälte unterstützen bei der Ausarbeitung von Verträgen, der Aushandlung von Vereinbarungen und der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Sie kümmern sich auch um rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Lizenzverträgen und Franchising. Unternehmen verlassen sich auf Gesellschaftsanwälte, um komplexe rechtliche Landschaften zu navigieren, rechtliche Risiken zu reduzieren und die Einhaltung von Branchenvorschriften sicherzustellen.

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